Selbstauskunft für Privatpersonen
Wie bekommen Privatpersonen eine Selbstauskunft von CRIF?
Die CRIF GmbH erteilt Ihnen jederzeit gerne eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten in der CRIF Datenbank.
Wir bieten unter anderem folgende Möglichkeiten an:
- per Formblatt "Antrag ausfüllen":
Sie erhalten eine eindeutige Vorgangsnummer, unter der Ihre Anfrage bei uns bearbeitet wird. Bitte notieren Sie sich diese Nummer, sie wird in den Folgeschritten und bei Rückfragen benötigt.
Wichtige Information:
Der Service für das Onlineformular zur Beantragung einer Selbstauskunft ist von Samstag (22.02.2025) bis Sonntag (23.02.2025) aufgrund von Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Nutzen Sie währenddessen gerne die alternativen Kommunikationskanäle (E-Mail, Fax, Post). Am Montag (24.02.2025) steht der Service wieder uneingeschränkt zur Verfügung.