Was kann man sich von dem Omnibus-Paket erwarten?

Das Omnibus-Vereinfachungspaket zielt darauf ab, die EU-Nachhaltigkeitsvorgaben zu erleichtern und Anpassungen an verschiedenen Regelwerken vorzunehmen, darunter die CSRD, die CSDDD, die EU-Taxonomie und der CBAM.

Die Umsetzung der zentralen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinien – der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – hat weitreichende Folgen für Unternehmen.

Die Vielzahl an KPIs und umfangreichen Berichtspflichten hat zu Kritik geführt, da viele Unternehmen die Vorgaben als zu kompliziert und ressourcenintensiv empfinden. Dies erschwert die Einhaltung der Regularien erheblich.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für das Omnibus-Paket vorgelegt. Diese Maßnahme soll die Belastung durch Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance-Anforderungen reduzieren.

Doch was steckt genau hinter diesem Paket und wie wirkt es sich auf Unternehmen aus?

Sehen wir uns die Details an.

Ein Blick auf das Omnibus-Vereinfachungspaket

Der erste Entwurf des Omnibus-Vereinfachungspakets liegt vor.

Die Initiative der Europäischen Kommission hat das Ziel, bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften – insbesondere die CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomie-Verordnung und CBAM – zu vereinfachen und besser aufeinander abzustimmen.

Im Mittelpunkt steht die Reduzierung der regulatorischen und berichtstechnischen Auflagen für Unternehmen. Damit soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft effizienter gestaltet werden.

Warum ist eine Vereinfachung notwendig?

Die Forderung nach einem Omnibus-Vereinfachungspaket resultiert aus zunehmender Kritik an der Komplexität und den Überschneidungen innerhalb der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften.

Im September 2024 veröffentlichte der frühere italienische Premierminister Mario Draghi den Bericht "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit", in dem er auf regulatorische Hürden als wesentliche Belastung für die Wirtschaftsentwicklung in der EU hinwies.

Laut dem Bericht sei das derzeitige Nachhaltigkeitsregelwerk zwar grundsätzlich sinnvoll, führe aber durch seine Vielzahl an Auflagen zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand für Unternehmen.

Diese Einschätzung wurde auch von mehreren EU-Mitgliedstaaten geteilt. Besonders Deutschland und Frankreich forderten eine Überprüfung der bestehenden Regularien.

  • Joerg Kukies, deutscher Finanzminister, plädierte im Januar 2025 für eine zweijährige Verschiebung bestimmter CSRDAnforderungen sowie die Streichung branchenspezifischer Berichtspflichten.
  • Frankreich sprach sich für eine "regulatorische Atempause" aus, um die Nachhaltigkeitsrichtlinien an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Wichtige Eckpunkte des Omnibus-Vereinfachungspakets

Das Paket sieht verschiedene Anpassungen bei Anwendungsfristen, Geltungsbereich und Compliance-Vorgaben vor:

CSRD: Erhöhte Schwellenwerte und reduzierte Berichtspflichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfasst künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • €50 Millionen Umsatz
  • €25 Millionen Bilanzsumme

Damit fallen 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen, darunter viele börsennotierte KMU, aus dem Anwendungsbereich der CSRD heraus. Unternehmen können jedoch freiwillig gemäß dem EFRAG VSME-Standard berichten.

Zusätzlich werden branchenspezifische ESRS-Standards abgeschafft, und die Prüfungsanforderungen werden von einer "reasonable assurance" auf eine weniger strenge "limited assurance" herabgestuft.

Die verpflichtenden Berichtsfristen werden um zwei Jahre nach hinten verschoben. Unternehmen, die 2025 für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, bleiben jedoch weiterhin berichtspflichtig.


CBAM: Vereinfachte Berichterstattung und verlängerte Übergangsphase

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber in der Berichtsstruktur vereinfacht. Die wichtigsten Änderungen:

  • Vereinfachte CO₂-Berechnungsmethoden für importierte Waren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
  • Verlängerung der Übergangsfrist: Die endgültige Implementierung der finanziellen Abgabe wird von 2026 auf 2028 verschoben.
  • Einführung eines standardisierten Berichtstools, das Unternehmen eine automatische Berechnung ihrer CO₂-Emissionen ermöglicht.

Diese Anpassungen sollen insbesondere KMU und Importeure entlasten


Abonnieren Sie jetzt unseren Nachhaltigkeits-Newsletter