Bei der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten (sog. Scoring) werden aufgrund von Zahlungserfahrungen der Vergangenheit möglichst zuverlässige Vorhersagen über ein zukünftiges Verhalten erstellt. Beim Scoring geht es stets um die Frage: „Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt?“ Um präzise Vorhersagen treffen zu können werden im Rahmen einer Wettervorhersage unzählige Daten erfasst und statistisch ausgewertet. Darauf basierend werden dann Prognosemodelle erstellt. So können Meteorologen die Gefahr eines Unwetters bestimmen bzw. Aussagen zum Klimawandel treffen.
Die CRIF GmbH bietet ihren Vertragspartnern Unterstützung beim sog. Kreditscoring an. Hierbei geht es um die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommt. Es ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems und besitzt eine maßgebliche Bedeutung für die kreditgebende Wirtschaft und die Verbraucher gleichermaßen. Scoring schützt auf der einen Seite Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Verbraucher vor Überschuldung und ermöglicht auf der anderen Seite die Kreditvergabe an Personen, die ansonsten aufgrund primär subjektiver Beurteilungen keinen Kredit erhalten würden. Durch die Einbindung von Wahrscheinlichkeitswerten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist eine rasche Kreditprüfung möglich. Der Verbraucher kann in einer zunehmend digitaleren Welt viel schneller auf Leistungen mit kreditorischem Risiko zugreifen. Dabei werden höhere Ausfälle bei Unternehmen minimiert und damit auch stabile Verbraucherpreise ermöglicht.
Kreditscores sind frei von subjektiven – und daher möglicherweise diskriminierenden – Faktoren, wie z. B. Herkunft, Religion oder Behinderung.
Die CRIF GmbH berechnet sog. Kreditscores, die teilweise branchenspezifische Prognosen beinhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Immobilienkredit störungsfrei zurückgezahlt wird kann eine andere sein, als die Wahrscheinlichkeit, dass beim Kauf auf Rechnung auch eine Zahlung erfolgt. Einige unserer Vertragspartner lassen die berechneten Wahrscheinlichkeitswerte wiederum in ihre eigenen Entscheidungsmodelle einfließen. Bei einer Bank können dabei beispielsweise Informationen einfließen, die der Kunde in dem Kreditantrag festgehalten hat und solche, die der Bank über einen langjährigen Kunden bereits vorliegen.
Für Telekommunikationsunternehmen berechnet die CRIF GmbH einen Score zur Prüfung von Anfragen von Privatpersonen zu Mobilfunkverträgen. Dieser Score dient den Telekommunikationsunternehmen zu deren Unterstützung bei der Betrugsprävention.
Zur Scoreberechnung verwendet die CRIF GmbH die von ihren Vertragspartnern zu deren Verbrauchern im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen personenbezogenen Daten. Dies sind unter anderem die Stammdaten wie Name und Anschrift sein sowie ggfs. das Geburtsdatum und das Geschlecht. Anhand dieser Daten wird der Verbraucher im Datenbestand der CRIF GmbH identifiziert. Damit können ggf. offene, unbestrittene Forderungen, die einem Betroffenen zugeordnet werden, für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswert herangezogen werden. Auf Basis der Identifikation werden Verbraucher zudem Personengruppen zugeordnet, für die statistische Zahlungswahrscheinlichkeiten vorliegen. Aus der Kombination von Identifikation, Negativinformationen sofern vorhanden und Zugehörigkeit zu statischen Personengruppen werden die Wahrscheinlichkeitswerte über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit ermittelt. Die CRIF GmbH verwendet in den Scores nicht ausschließlich Anschriftendaten. Bei nicht ausreichender Datenlage – insbesondere wenn ausschließlich Anschriftendaten vorliegen- findet keine Scoreermittlung statt.
Die CRIF GmbH nutzt zur Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten die sog. logistische Regression. Unsere Scoremodelle werden von einem externen Gutachter darauf geprüft, ob sie den Anforderungen an ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren entsprechen und die Verwendung der eingesetzten Daten aussagekräftig für die Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten ist.
Das Unternehmen, das die Bestellanfrage zur Risikoeinschätzung an die CRIF GmbH weiterleitet, erhält den Scorewert zurückgemeldet.
Der für eine betroffene Person berechnete Wahrscheinlichkeitswert kann sich über die Zeit ändern, da sich z.B. die zu Grunde liegenden Daten zur Berechnung des Scores ändern. Allein der Umstand, dass mehr Zeit vergangen ist, kann dazu führen, dass Informationen anders beurteilt werden. Ist eine betroffene Person bei der CRIF GmbH länger bekannt und liegen keine Negativinformationen zu dieser Person vor, kann damit beispielsweise eine Verbesserung des Scores einhergehen. Es kann auch sein, dass mit der Zeit Löschfristen erreicht werden und sich Scores ändern, weil Daten nicht mehr in die Berechnung einfließen.
Die CRIF GmbH berechnet einen allgemeinen Auskunfteiscore und einen Branchenscore für Telekommunikationsunternehmen.
Auf der Selbstauskunft zu betroffenen Personen werden alle in den letzten 36 Monaten an Vertragspartner beauskunftete Scorewerte zu einer betroffenen Person ausgewiesen.
Der von der CRIF GmbH an die anfragenden Vertragspartner übermittelte Wahrscheinlichkeitswert zu einer betroffenen Person stellt lediglich eine Entscheidungshilfe für diesen Vertragspartner dar und ist nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen dieses Unternehmen einen Vertrag mit einer betroffenen Person abschließt. Immer häufiger setzen Unternehmen eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der CRIF GmbH oder anderer externer Datenquellen eingehen sowie Angaben, die eine betroffene Person selbst zu sich gegenüber dem Geschäftspartner macht.
Ferner hat jedes Unternehmen eigene Risikorichtlinien, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag zustande kommen darf.
Die CRIF GmbH lässt ihre Scoremodelle durch erfahrene Mathematiker und Statistiker entwickeln. Es handelt sich hierbei stets um mathematisch-statistisch anerkannte und bewährte Methoden zur Scoreentwickling. Vor Inbetriebnahme eines Scoremodells wird dieses von unabhängigen Gutachtern von Universitäten und Fachinstituten geprüft und der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Sie können bei der CRIF GmbH eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO) anfordern. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der CRIF GmbH gespeicherten Daten. Diese Auskunft enthält auch die Datenquelle und die Empfänger von Auskünften über Sie. Sollte die CRIF GmbH zu Ihrer Person einen Wahrscheinlichkeitswert berechnet und an einen Vertragspartner übermittelt haben, wird dieser Wert ebenfalls auf der Datenkopie ausgewiesen. Es wird empfohlen, aufgrund des möglicherweise großen Datensatzes von personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO) Ihre Datenkopie gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
Sie können eine Datenkopie schriftlich anfordern an:
CRIF GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 22
22763 Hamburg
oder online unter
https://selbstauskunft.deltavista.de/selbstauskunft/SelfDisclosure.html beantragen.
Für die CRIF GmbH sind richtige und aktuelle Daten sehr wichtig. Daher wird ein regelmäßiges Qualitätsmonitoring durchgeführt. Fehlende Informationen sind nicht stets mit Fehlern gleichzusetzen. Nicht alle kreditgebenden Unternehmen sind CRIF Vertragspartner und können daher auch keine Informationen über Sie einmelden. Wenn Sie gegenüber der CRIF GmbH nähere Angaben machen, können Ihre Angaben – nach Prüfung – in den Auskunfteidatenbestand aufgenommen werden.
Im Rahmen der Beantragung einer Datenkopie angegebene personenbezogene Daten überführen wir zur Aktualisierung in unseren Datenbestand, um diesen aktuell zu halten und somit unserer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
So können Sie uns kontaktieren:
Per Post an:
CRIF GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 22
22763 Hamburg
Häufig muss zur Klärung Ihres Anliegens auf Korrektur oder Löschung eine Rückfrage bei einem / den Vertragspartner(n) gestellt werden. Die CRIF GmbH setzt sich dafür ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort des Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts kann durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht werden. In Zweifelsfällen werden die zu Ihrer Person gespeicherten Daten so lange nicht an anfragende Vertragspartner übermittelt, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.