Erbenermittlung
Informationen rund um den Nachlass eines Verstorbenen
Der Tod einer Person bedeutet nicht, dass Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten müssen. Wenn das Erbe angenommen wurde und positiv ausfällt, können Ansprüche gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
Ermittlung über das Nachlassgericht
Wir unterstützen bei der Ermittlung der Erben des Verstorbenen über das zuständige Nachlassgericht. Dabei können sowohl natürliche Personen als auch Institutionen, wie Stiftungen, infrage kommen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über Nachlasspflegeschaften, Nachlasspfleger oder mögliche Erbausschlagungen.
Unsere Informationen enthalten:
- Anschriften und Geburtsdaten der ermittelten Erben (sofern dem Nachlassgericht bekannt oder ein Erbschein beantragt wurde).
- Sterbeort und Sterbedatum (sofern dem Nachlassgericht bekannt).
Erforderliche Angaben zum Verstorbenen:
- Vor- und Nachname
- Letztbekannte vollständige Adresse
- Nachweis eines berechtigten Interesses
- Falls bekannt: Sterbeort, Sterbedatum, Geburtsname und Geburtsdatum
Bereitstellung des Nachweises:
Den Nachweis des berechtigten Interesses können Sie beim Auftrag über Ihren Kundenbereich als PDF hochladen oder per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer senden.
Zusätzliche Melderegisterauskunft bei unvollständigen Erbenanschriften
Sollte die Anschrift des Erben vom Nachlassgericht unvollständig oder veraltet sein, kann eine einfache Melderegisterauskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt eingeholt werden. Diese Auskunft ist kostenpflichtig und erfordert eine separate Beauftragung. Details dazu finden Sie auf unserer Informationsseite zur Melderegisterauskunft.