KfZ-Halterermittlung
Effiziente Halterermittlung zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr
Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Sie die Fahrzeug- und Halterdaten, Ihnen ist aber nur das amtliche Kennzeichen bekannt? Wir ermitteln für Sie gemäß § 39 StVG über die zuständige Zulassungsstelle und anhand des Kennzeichens den Namen und Vornamen des Fahrzeughalters sowie die Anschrift.