KfZ-Halterermittlung

Effiziente Halterermittlung zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr

Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Sie die Fahrzeug- und Halterdaten, Ihnen ist aber nur das amtliche Kennzeichen bekannt? Wir ermitteln für Sie gemäß § 39 StVG über die zuständige Zulassungsstelle und anhand des Kennzeichens den Namen und Vornamen des Fahrzeughalters sowie die Anschrift.

Vorteile der KfZ-Halterermittlung

Weniger Aufwand

Übernahme der Kfz-Halterermittlung und Reduzierung des Aufwands

Originalauskünfte der Zulassungsstelle

Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Originalauskünfte der Zulassungsstelle zur Verfügung.

Zustellung Ergebnisse

Die Ergebnisse erhalten Sie als Einzel-PDF in einem verschlüsselten ZIP-Format.

Durchführung einer KfZ-Halterermittlung

Für die Durchführung einer KfZ-Halterermittlung benötigen wir folgende Angaben

  • Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugdetails: Fabrikat, Modell und Farbe
  • Verstoß-Details: Datum, Uhrzeit und Ort (Anschrift) des Vorfalls
  • Beschreibung des Verstoßes, z. B. Parken auf einem Privat- oder Kundenparkplatz, Blockieren einer Ausfahrt usw.
  • Vollmacht: Bitte stellen Sie uns eine Vollmacht auf Ihrem offiziellen Briefpapier aus. Darin bestätigen Sie, dass die angeforderten Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Ansprüchen, zur Abwehr von Rechtsansprüchen, oder zur Erhebung einer Privatklage im Zusammenhang mit Straßenverkehrsverstößen benötigt werden. Eine Textvorlage stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis zum Datenaustausch:
Wir passen uns in Format und Struktur der Datenübermittlung an Ihre spezifischen Anforderungen an.

Wichtige Information:
Der Service „KfZ-Halterermittlung“ ist ausschließlich für größere Auftragsvolumen und über eine Schnittstellenanbindung verfügbar. Einzelabfragen können wir leider nicht bearbeiten.