GwG Auskunft
Wirtschaftlich Berechtigte von Vertragspartnern einfach identifizieren
Die GwG Auskunft versetzt Unternehmen in die Lage, vor Beginn einer Geschäftsbeziehung mit einem inländischen Vertragspartner dessen wirtschaftlich Berechtigte/-n zu identifizieren. Die Pflicht zur Identifizierung der im Hintergrund einer Geschäftsbeziehung stehenden natürlichen Person/-en (wirtschaftlich Berechtigte/r), ist ein wesentlicher Grundsatz des Geldwäschegesetzes. Zusammen mit den Kommunikationsdaten des angefragten Unternehmens werden in der GwG Auskunft Hinweise auf evtl. vorhandene harte Negativmerkmale zum wirtschaftlich Berechtigten sowie das Geburtsdatum geliefert.
Wirtschaftlich berechtigt im Sinne des GwG ist die natürliche Person,
- in deren Eigentum oder deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht,
- auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Bei Gesellschaften sind wirtschaftlich Berechtigte alle natürlichen Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile an einem Unternehmen halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.